Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Energeticum Nutzung
(Geändert und in Kraft getreten am 12.10.2020)
- Wird die Mitgliedschaft nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen vor dem möglichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um einen weiteren Monat.
- Das Energeticum ist berechtigt erstmal nach Ablauf der ersten 12 Monaten, den monatlichen Grundbeitrag auf 49,00 € anzuheben. Nach weiteren 12 Monaten erhöht sich der Beitrag automatisch jeweils um 2,00 € jährlich.
- Ferner ist bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber, dass Energeticum berechtigt den Mitgliederbeitrag entsprechend anzupassen.
- Gerät der Nutzer/ die Nutzerin schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
- Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass das Energeticum, Daten die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, in erforderlichen Umfang speichert.