Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind nach dem 2. April nur in wenigen besonders gefährdeten Bereichen Basisschutzmaßnahmen möglich.
Dies bedeutet:
Ab Sonntag, 3. April, fallen in NRW die Zugangsvoraussetzungen 3G (geimpft, genesen oder getestet) komplett weg. Auch die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen wird nicht über den 2. April hinaus beibehalten.